Neue europäische Gesetzgebung - Unterfahrschutz für mehr Verkehrssicherheit

Neue europäische Gesetzgebung - Unterfahrschutz für mehr Verkehrssicherheit

Kraker hat einen neuen hinteren Stoßfänger

Durch eine neue europäische Gesetzgebung wird eine niedrigere Montage des hinteren Stoßfängers des Aufliegers gefordert. Darüber hinaus muss auch die Konstruktion verstärkt werden. Auf diese Weise möchte die EU die Zahl der Verkehrstoten reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Kraker hat für die Erfüllung der neuen Anforderungen einen neuen hinteren Unterfahrschutz, eine neue Abschrägung und ein stärkeres Chassis am Heck entwickelt.

Aus Untersuchungen geht hervor, dass 60% der Auffahrunfälle zwischen einem LKW und einem PKW tödlich enden. Die EU möchte einen Rückgang der Zahl der Verkehrsopfer erreichen und hat die Anforderungen an den Unterfahrschutz in einem neuen Gesetz festgeschrieben. Kraker hat für die Erfüllung der neuen Anforderungen einen neuen hinteren Stoßfänger, eine neue Abschrägung und ein stärkeres Chassis am Heck entwickelt. Bei diesen Änderungen stützt sich Kraker auf die Regelung Nr. 58, Änderungsserie 03, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE). Am 1. September 2021 wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Bei Auffahrunfällen bietet der neue Unterfahrschutz mehr Schutz und trägt so zu mehr Verkehrssicherheit bei.

Kraker hat die folgenden Änderungen durchgeführt:

- die maximale Bodenfreiheit wird 450mm statt 550mm betragen
- der Überhang (Abstand vom hinteren Punkt des Unterfahrschutz zum hinteren Punkt des Aufliegers) wird maximal 200mm statt 340mm sein
- Die Konstruktion des Unterfahrschutz und des Chassis wurde geändert, um mehr Stöße zu absorbieren.